Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerden des xxx, des xxx und der xxx, ebendort, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Wolfsberg vom 15.04.2015, Zahl: 131-02-3633/2015, mit dem Berufungen als unbegründet abgewiesen wurden (mitbeteiligte Partei: xxx Ges.m.b.H.), zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden gemäß §§ 17 und 28 VwGVG iVm § 23 der Kärntner Bauordnung (K-BO 1996) als unbegründet römisch eins. Die Bes... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.01.2015 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGVG §9 Abs1 VwGVG §27 VwGVG §28 VwGVG § 9 heute VwGVG § 9 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGVG § 9 gültig von 01.01.2019 bi... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des Schulgemeindeverbandes xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters xxx vom xxx, Zahl: xxx, mit dem der vorläufige Schulerhaltungsbeitrag für das Jahr 2013 für die Neuen Mittelschulen vorgeschrieben wurde, den B E S C H L U S S gefasst: I. Die Beschwerde wird gemäß §§ 9 Abs. 1, 17 und 31 VwGVG iVm § 13 Abs. 3 AVG wegen eines nicht rechtzeitig verbesserten Formmangel... mehr lesen...