Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX .2023 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) aufgrund des Verdachtes des Suchtgifthandels festgenommen. 1. Am römisch XXXX .2023 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) aufgrund des Verdachtes des Suchtgifthandels festgenommen. 2. Mit Parteiengehör vom 29.08.2023, vom BF übernommen am 01.09.2023, forderte das Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) den BF auf, zur in Aussicht g... mehr lesen...