Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei für die Schlachtung von Rindern, Kälbern und Schweinen, Lämmern und Schafen für die Beitragszeiträume Jänner 2009 bis einschließlich Jänner 2012 Agrarmarketingbeiträge in Höhe von EUR 2.486,40 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 248,64 vorgeschrieben. Die Beitragsschuld wurde detailliert nach Beitragszeitraum, Beitrag, Zahlungen und sich da... mehr lesen...