Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Straferkenntnissen der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom jeweils 10.02.2016, XXXX , wurden über die Beschwerdeführer zu XXXX und XXXX wegen Verstoßes gegen Verpflichtungen nach dem Börsegesetz Geldstrafen verhängt. Gegen diese Straferkenntnisse erhoben die Beschwerdeführer im Wesentlichen gleichlautende Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht und beantragten unter einem d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA; in Folge: belangte Behörde) vom 10.02.2016, GZ FMA-XXXX, richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA; in Folge: belangte Behörde) vom 10.02.2016, GZ ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA; in Folge: belangte Behörde) vom 10.02.2016, GZ FMA-XXXX , richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA; in Folge: belangte Behörde) vom 10.02.2016, GZ... mehr lesen...