Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin ist Betreiberin des XXXX -Programms, XXXX Kundenbindungsprogramms, welches XXXX in Österreich eingeführt wurde. 1. Die Beschwerdeführerin ist Betreiberin des römisch XXXX -Programms, römisch XXXX Kundenbindungsprogramms, welches römisch XXXX in Österreich eingeführt wurde. 2. Die belangte Behörde leitete gegen die Beschwerdeführerin ein amtswegige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 12.08.2014 haben die XXXX, XXXX, XXXX und XXXX (idF Projektwerberinnen) Anträge auf Erteilung der wasser-, forst-, starkstromwege- und naturschutzrechtlichen Bewilligungen für das Vorhaben "Ökostromkraftwerk Defereggen" gestellt. 1. Mit Schreiben vom 12.08.2014 haben die römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 in der Fassung Projektwerberinnen) Anträge auf Erteilung der wass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 21.01.2014 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr Dr. XXXX! Sie sind seit 01.01.1995 Vorstandsmitglied des XXXX Aktiengesellschaft (in der Folge XXXX), eines konzessionierten Kreditinstitutes, mit der Geschäftsanschrift XXXX. Sie s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 21.01.2014 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sie waren seit 01.07.2005 bis zum 30.06.2012 Vorstandsmitglied des XXXX Aktiengesellschaft (in der Folge XXXX), eines konzessionierten Kreditinstitutes, mit der Geschäftsanschrift XXXX. "Sie waren seit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 1.) 22.04.2013 bzw. 2.) 26.04.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten. Weiters wurde darin ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin zu römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 der Österreic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 25.03.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 1.) 22.04.2013 bzw. 2.) 26.04.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten. Weiters wurde darin ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin zu römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 25.03.2013 der Österreic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 1.) 22.04.2013 bzw. 2.) 26.04.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten. Weiters wurde darin ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin zu römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 der Österreic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 25.03.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 1.) 22.04.2013 bzw. 2.) 26.04.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten. Weiters wurde darin ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin zu römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 25.03.2013 der Österreic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (idF FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, vom 24.04.2013, zugestellt am 29.04.2013, richtet sich gegen die Beschwerdeführerin als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht in der Fassung FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, vom 24.04.20... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der XXXX (in Folge: die Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der römisch 40 (in Folge: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der XXXX (in Folge: Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der römisch 40 (in Folge: Gese... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt XXXX, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt römisch 40 , als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sie sind seit XXXX, ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt XXXX (in Folge: XXXX), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt römisch 40 (in Folge: römisch 40 ), als Beschuldigten und enthält folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 04.12.2013, KOA 13.500/13-433, entschied die KommAustria (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX(im Folgenden Beschwerdeführer) als XXXX, und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Vereines zu verantworten habe, dass der XXXX, Bekanntgaben gemäß § 2 Abs. 4 und gemäß § 4 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 28.05.2013, BMVIT-636.540/0208-III/FBG/2013, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der Firma XXXX (im Folgenden Zweitbeschwerdeführerin) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 28.05.2013, BMVIT-636.540/0208-III/FBG/2013, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der Firma XXXX (im Folgenden Zweitbeschwerdeführerin) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge "BF") steht als Beamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 20.02.2013 beantragte die BF, dass ihr Karenzurlaub mit Ablauf des XXXX in eventu über dieses Datum hinaus enden möge. Am 20.02.2013 beantragte die BF, dass ihr Karenzurlaub mit Ablauf des römisch 40 in eventu über dieses Datum hinaus enden möge. Mangels bescheidmäßiger Absprache der Be... mehr lesen...