Entscheidungen zu § 5 VwGVG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2017/12/11 W122 2175779-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Einberufungstermin des Beschwerdeführers wurde antragsgemäß vom 06.02.2017 auf 02.10.2017 abgeändert. Diese Abänderung wurde am 27.01.2017 zugestellt, nicht angefochten und erwuchs in Rechtskraft. Mit Bescheid des Militärkommandos Vorarlberg, Ergänzungsabteilung, vom 28.09.2017, Zl. P1242937/7-MilKdo/ErgAbt/2017 (1), wurde das Ersuchen des Antragstellers auf Aufschub des Antrittes des Grundwehrdienstes abgewiesen... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.12.2017

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