Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Eingabe vom 10. Oktober 2019 beantragte der Beschwerdeführer als Konzessionsinhaber der öffentlichen Apotheke „ XXXX “, diese betrieben von der „ XXXX “, bei der Österreichischen Apothekerkammer die Verlegung der Betriebsstätte der XXXX von der bisherigen Betriebsstätte in XXXX , XXXX , wobei sich der Eingang an der Straßenecke XXXX befinde, an die Betriebsstätte in XXXX , XXXX mit dem Eingang an der Straßenecke XXXX , innerhalb ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als zur Vertretung der XXXX am Standort XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass "diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 44/2014, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zugesendet hat, indem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 11.08.2014, GZ BMVIT-635.540/0335-III/FBL/2014, entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer "als Inhaber des Vertriebsbüros der XXXX am Standort ‚XXXX' zu verantworten [hat], dass dieses entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 102/2011, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 7. Jänner 2014, BMVIT-631.540/0620-III/FBW/2013, entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als "Inhaberin des Einzelunternehmens XXXX [...] dafür einzustehen [habe], dass von [i]hrem Unternehmen aus am 23.06.2013, 11:43 je eine E-Mail, somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die von [i]hrem Unternehmen angebotenen Produkte/Diens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.03.2014, KOA 13.500/14-045, entschied die KommAustria (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieser Gesellschaft zu verantworten habe, im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß... mehr lesen...