Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit oben angeführtem Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: „FMA“) bzw belangte Behörde (in Folge auch: „belB“) vom 18.09.2025 (ON 30); bei Akten der belB Bezugnahme durch ON) erging an die XXXX (in Folge auch: „A-Bank“) bzw beschwerdeführende Partei (in Folge auch: „bfP“) folgender
Spruch: [kursive Einfügungen erfolgten durch das Bundesverwaltungsgericht (in Folge auch: „BVwG“)]: 1.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und entscheidungswesentlicher Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und entscheidungswesentlicher Sachverhalt 1. Mit oben angeführtem Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: „FMA“) bzw. belangte Behörde (in Folge auch: „belB“) vom 18.09.2025 (ON 30); bei Akten der belB Bezugnahme durch ON) erging an die XXXX (in Folge auch: „A-Bank“) folgender
Spruch: [kursive Einfügungen erfolgten durch das Bundesverwaltungsgericht (in F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom 28.02.2023 erstattete XXXX (in Folge: Anzeigenleger bzw. Empfänger) eine Anzeige beim Fernmeldebüro (in Folge: belangte Behörde) wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail vom selben Tag ohne vorherige Einwilligung über eine E-Mailadresse, die XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) zurechenbar ist. 1. Mit E-Mail vom 28.02.2023 erstattete römisch 40 (in Folge: Anzeigenleger bzw. Empfänger) eine Anzei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 20.12.2022 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 28.12.2022, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 20.12.2022 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 28.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22.09.2022 wurde über den Beschwerdeführer wegen Verletzung von § 56 Abs. 2 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG, BGBl. I Nr. 83/2016 idF BGBl. I Nr. 30/2018, gemäß § 65 Abs. 2 Z 11 APAG eine Geldstrafe in Höhe von EUR 7.000,00 bzw., falls diese uneinbringlich ist, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX langte eine Anzeige der Landesverkehrsabteilung der Polizeidirektion Tirol (im Folgenden: Anzeigenlegerin) bei der Fernmeldebehörde Außenstelle Innsbruck (im Folgenden: belangte Behörde) ein. Eine Polizeistreife habe am XXXX in XXXX auf der XXXX im Bereich des XXXX Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Dabei sei das Fahrzeug des Beschwerdeführers angehalten und dabei ein Radarwarngerät vorgefunden wor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22.09.2022 wurde über den Beschwerdeführer wegen Verletzung von § 56 Abs. 2 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG, BGBl. I Nr. 83/2016 idF BGBl. I Nr. 30/2018, gemäß § 65 Abs. 2 Z 11 APAG eine Geldstrafe in Höhe von EUR 7.000,00 bzw., falls diese uneinbringlich ist, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Durch Beamte der Landesverkehrsabteilung Tirol wurde am 21.09.2021 im Fahrzeug des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) ein Radarwarngerät, welches an der Innenseite der Windschutzscheibe mittels Saugnapf befestigt und in Betrieb war, wahrgenommen. Das Gerät wurde durch die einschreitenden Beamten nach Aufnahme erforderlicher Daten sowie Anfertigung von Lichtbildern im Zuge einer Lenker- und Verkehrskontroll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom XXXX erstattete XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am XXXX ohne vorherige Einwilligung über eine Mailadresse, die den Beschwerdeführern zurechenbar ist. 1. Mit E-Mail vom römisch XXXX erstattete römisch XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am römisch XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom XXXX erstattete XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am XXXX ohne vorherige Einwilligung über eine Mailadresse, die den Beschwerdeführern zurechenbar ist. 1. Mit E-Mail vom römisch XXXX erstattete römisch XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am römisch XX... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 21.11.2022 erstattete XXXX , (in der Folge: der Empfänger) bei der belangten Behörde Anzeige wegen des Erhalts einer E-Mail mit dem
Betreff: XXXX des XXXX (Absender) am 17.11.2022, 15:33 Uhr. 1. Am 21.11.2022 erstattete römisch 40 , (in der Folge: der Empfänger) bei der belangten Behörde Anzeige wegen des Erhalts einer E-Mail mit dem
Betreff: römisch 40 des römisch 40 (Abse... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der belangten Behörde langte am 2.9.2022 eine „Anzeige wegen Verstoß gegen Paragraph 174 TKG“ des XXXX ein. Es wurde ausgeführt, dass XXXX von der E-Mail-Adresse „ XXXX “ aus am 19.8.2022 eine E-Mail zu Werbezwecken erhalten habe, für die er keine Einwilligung erteilt habe. 1. Bei der belangten Behörde langte am 2.9.2022 eine „Anzeige wegen Verstoß gegen Paragraph 174 TKG“ des ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der belangten Behörde langte am 2.9.2022 eine „Anzeige wegen Verstoß gegen Paragraph 174 TKG“ des XXXX ein. Es wurde ausgeführt, dass XXXX von der E-Mail-Adresse „ XXXX “ aus am 19.8.2022 eine E-Mail zu Werbezwecken erhalten habe, für die er keine Einwilligung erteilt habe. 1. Bei der belangten Behörde langte am 2.9.2022 eine „Anzeige wegen Verstoß gegen Paragraph 174 TKG“ des ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der belangten Behörde langten am 28.2.2022 eine „ XXXX “ und am 3.3.2022 eine „ XXXX “, jeweils mit Beilagen, des XXXX ein. Es wurde ausgeführt, dass XXXX vom Beschwerdeführer ein „Werbeemail“ erhalten habe, obwohl er mit ihm „nie (!) eine Geschäftsbeziehung hatte“. 1. Bei der belangten Behörde langten am 28.2.2022 eine „ römisch 40 “ und am 3.3.2022 eine „ römisch 40 “, jewe... mehr lesen...