Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 30.03.2018 veröffentlichte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA bzw. belangte Behörde) eine Bekanntmachung auf ihrer Website in Bezug auf das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 23.03.2018 (ON 19) zu GZ FMA-KL29 0101.100/0001-LAW/2017. 2. Die beschwerdeführende Partei, die XXXX (im Folgenden: X-Bank) nahm schon zuvor zum gegenständlichen Verfahrensinhalt, nämlich noch im erstinstanzlichen Verwaltungsstrafverfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem im
Spruch: genannten Straferkenntnis wurde über die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) durch die FMA eine Geldstrafe in der Höhe von 40.250 Euro verhängt. Als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens wurden 4.025 Euro, das sind 10% der Strafe, vorgeschrieben. Nach dem
Spruch: des Straferkenntnisses habe es die BF im Zeitraum vom 11.01.2018 bis 02.07.2018 an ihrem Unternehmenssitz in Bezug auf die Portfolioverwaltung betreffend di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX zu XXXX wendet sich gegen die XXXX (beschwerdeführende Partei, „bfP“ oder „ XXXX “) als Beschuldigte. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: „Die XXXX (im Folgenden „ XXXX “), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgenden Verstoß zu verantwor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das an die Bank XXXX AG (im Folgenden „beschwerdeführende Gesellschaft“ oder auch „BF“) gerichtete Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 30.11.2020, dessen
Spruch: wie folgt lautet: „Die Bank XXXX Aktiengesellschaft (in der Folge auch XXXX oder Kreditinstitut), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Verstöße zu verant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 30.01.2020 langte bei der belangten Behörde eine Anzeige der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 28.01.2020 betreffend den Beschwerdeführer ein. Die Anzeige enthielt auszugsweise folgende Informationen: „[…] Tatzeit: XXXX […] Tatbeschreibung: Verdacht einer Übertretung nach § 109 i V. m § 78/1 Telekommunikationsgesetz. [Der Beschwerdeführer] rief am XXXX vom Festnetzanschluss, XXXX den Notrufanschluss ( 133 ) XXXX ohne nachvol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Prüfabteilung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch "FMA") führte im Zeitraum vom 16.03.2015 bis 27.03.2015 bei der Rechtsvorgängerin der XXXX , der Beschwerdeführerin (im Folgenden auch: "BF" bzw. "X-SE"), der XXXX AG (im Folgenden auch: "Z-AG"), eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 3 Abs. 9 BWG durch, über den sie dann einen Prüfbericht, datiert mit 30.07.2015, erstellte (ON 02; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FM... mehr lesen...