Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Durch Organe der öffentlichen Aufsicht wurde dem Sohn des Beschwerdeführers am 29.06.2013 der "Amateurfunk-Transceiver, Fabr. ICOM, Type IC-E92D, Ser. Nr. 0301853" abgenommen und in Beschlag genommen. Mit E-Mail vom 01.07.2013 übermittelte der Sohn des Beschwerdeführers dem Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten die Bescheinigung vom 29.06.2013 über die Beschlagnahme des verfahrensgegenständlichen Funkgerät... mehr lesen...