Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein indischer Staatsangehöriger, reiste am 02.11.2022 unter Umgehung der Grenzkontrollen nach Österreich ein und stellte am selben Tag einen Asylantrag in Österreich. Im Zuge der Asylantragstellung wurde der Beschwerdeführer erkennungsdienstlich behandelt und aufgefordert, sich zwecks Erstbefragung bei der Fremdenpolizei in XXXX zu melden. Dies tat er jedoch nicht und meldete auch keinen a... mehr lesen...