Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Einschreiter XXXX verfasste eine am 23.08.2016 an die Gerichtsabteilung W131 gemäß § 24 Abs 3 Z 9 der Geschäftsverteilung 2016 des BVwG zugewiesene Eingabe, mit welcher die Wiederaufnahme jener beiden Verfahren begehrt wurde, die zu einem Weiterleitungsbeschluss vom 23.07.2015, Zlen W131 2002971-1/27E und W131 2004408-1/24E, an das LVwG Wien geführt hatten. In dieser Eingabe des Einschreiters sind Beilagen zitiert... mehr lesen...