Begründung: 1.0. Sachverhalt: Die bP erhob im Zuge des Rechtsmittelverfahrens hinsichtlich Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ auch Beschwerde gegen die Nichtausstellung des Behindertenausweises gem. § 29b StVO. Die bP erhob im Zuge des Rechtsmittelverfahrens hinsichtlich Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ auch Beschwerde gegen die Nichtausstellung des Behindertenausweises gem. Paragraph 29 b, StVO. ... mehr lesen...