TE Bvwg Beschluss 2025/7/30 L521 2314186-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 30.07.2025
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten