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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführende Partei (nachfolgend "bP") war seit dem Jahre 2016 Inhaber eines bis 31.12.2020 befristeten Behindertenpasses mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 100 vH. Am 9.5.2016 beantragte sie zusätzlich die Vornahme der Zusatzeintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkungen aufgrund einer Behinderung. Nachdem ... mehr lesen...