Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.07.2014, Zl. W129 2000667-1/2E wurde der Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß Art 130 Abs. 1 Z 3 B-VG iVm § 5 Abs. 2 VwGbk-ÜG stattgegeben und der Antrag vom 04.06.2013 auf bescheidmäßige Entscheidung über die Besetzung der Planstelle der im Jahr 2008 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität XXXX ... mehr lesen...