Entscheidungen zu § 25a VwGVG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2023/6/2 W220 2264577-1

Begründung: ,
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Erkenntnis vom 06.04.2023, Zl. W220 2264577-1/8E, die Beschwerde der antragstellenden Partei als unbegründet abgewiesen und die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes für zulässig erklärt. Das genannte Erkenntnis wurde am 11.04.2023 dem Vertreter der antragstellenden Partei mittels RSb zugestellt. Die Revisionsfrist endete daher mit Ablauf des 23.05.2023. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Er... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 02.06.2023

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