Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag.a Kovar-Keri nach erhobener Vorstellung der K. GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt KG, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien, vom 13.10.2014, Zahl VGW-122/043/31532/2014-1, folgenden BESCHLUSS gefasst: I. Gemäß den §§ 31 Abs. 1 iVm 54 Abs. 1 und 3 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes - VwGVG wird die Vorstellung der K. GmbH als verspätet zurückgewiesen. römisch eins. Gemäß den Paragraphen 31, Absatz ... mehr lesen...