Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin (BF1) ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin des Zweitbeschwerdeführers (BF2). Die BF1 reiste am XXXX in das Bundesgebiet ein und stellte hier am XXXX .2024 für sich und den am XXXX in Österreich geborenen BF2 bei der zuständigen Niederlassungsbehörde Anträge auf Erteilung einer „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ nach dem Niederlassung- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Über die Anträge wurde bisher noch nicht entschieden. Die... mehr lesen...