Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 23.05.2025, GFN 258/2025/81, wurde der Beschwerdeführer, als Eigentümer der Grundstücke 2097 und 2098, KG 81104 Axams , aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis bezieht sich auf den Grenzverlauf zwischen den Grundstücken des Beschwerdeführers zu dem Grundstück ... mehr lesen...