Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Eingabe vom 16.01.2024 zeigten der bisherige Bewirtschafter und der Beschwerdeführer als neuer Bewirtschafter einen Bewirtschafterwechsel des Betriebs Nr. XXXX wirksam ab 01.02.2024 an. 1. Mit Eingabe vom 16.01.2024 zeigten der bisherige Bewirtschafter und der Beschwerdeführer als neuer Bewirtschafter einen Bewirtschafterwechsel des Betriebs Nr. römisch 40 wirksam ab 01.02.2024 an. 2. Am 27.03.2024 stell... mehr lesen...