Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit am 9. Juni 20202 per E-Mail bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben meldete der Beschwerdeführer den Betrieb von Radioempfangseinrichtungen gemäß dem Rundfunkgebührengesetz an, beantragte zugleich die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen und machte keine weiteren mit ihm gemeinsamen Haushalt lebenden Personen namhaft, sondern vermerkte handschriftlich „WG der WWH – keine Bedarfsgemeinschaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit am 4. August 2020 per E-Mail bei der belangten Behörde eingelangtem Formular beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie die Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale und gab einen Zweipersonenhaushalt (mit dem Vermerk, dass sein Mitbewohner am 31. Juli 2020 ausgezogen sei). Unter Punkt 4. des Antragsformulars kreuzte der Beschwerdeführer als Anspruchsvor... mehr lesen...
Begründung: Seitens des BMI wurde das Gericht auf einen diesbezüglichen Schreibfehler hingewiesen. Das richtige Geburtsdatum ergibt sich aus dem Akt und den vorgelegten Personenstandsdokumenten. Der Ausspruch über die Unzulässigkeit der Revision folgt dem Umstand, dass die Datumsberichtigung keine Rechtfrage von grundsätzlicher Bedeutung darstellt. Schlagworte Berichtigung der Entscheidung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:BV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Dem Beschwerdeführer wurde mit (rechtskräftig gewordenem) Bescheid des Bundesasylamtes vom XXXX 2013 in Österreich Asyl gewährt. 2. Mit Schreiben vom 21.11.2016, hinterlegt am 22.11.2016, teilte das Bundesamt für Fremdenwesen und Migration (im Folgenden: belangte Behörde) dem Beschwerdeführer mit, dass ihm ein Sachverhalt zur Kenntnis gebracht habe, aus dem geschlossen werden könne, dass er sich im Zeitraum vom XXXX mehrmals im Iran aufgeh... mehr lesen...
Begründung: Seitens des BMI wurde das Gericht auf einen diesbezüglichen Schreibfehler hingewiesen. Das richtige Geburtsdatum ergibt sich aus dem Akt und den vorgelegten Personenstandsdokumenten. Der Ausspruch über die Unzulässigkeit der Revision folgt dem Umstand, dass die Datumsberichtigung keine Rechtfrage von grundsätzlicher Bedeutung darstellt. Schlagworte Berichtigung der Entscheidung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:BV... mehr lesen...
Begründung: Seitens des BMI wurde das Gericht auf einen diesbezüglichen Schreibfehler hingewiesen. Das richtige Geburtsdatum ergibt sich aus dem Akt und den vorgelegten Personenstandsdokumenten. Der Ausspruch über die Unzulässigkeit der Revision folgt dem Umstand, dass die Datumsberichtigung keine Rechtfrage von grundsätzlicher Bedeutung darstellt. Schlagworte Berichtigung der Entscheidung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:BV... mehr lesen...
Begründung: Seitens des BMI wurde das Gericht auf einen diesbezüglichen Schreibfehler hingewiesen. Das richtige Geburtsdatum ergibt sich aus dem Akt und den vorgelegten Personenstandsdokumenten. Der Ausspruch über die Unzulässigkeit der Revision folgt dem Umstand, dass die Datumsberichtigung keine Rechtfrage von grundsätzlicher Bedeutung darstellt. Schlagworte Berichtigung der Entscheidung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:BV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem hier angefochtenen Straferkenntnis des Fernmeldebüros (im Folgenden belangte Behörde) vom 13.08.2020 wird XXXX (im Folgenden erste beschwerdeführende Partei) als außenvertretungsbefugtes Organ der XXXX (im Folgenden zweite beschwerdeführende Partei) wegen Verwaltungsübertretungen gemäß § 107 Abs. 2 TKG 2003, BGBl I 70/2003 idF I 78/2018, iVm § 9 Abs. 1 VStG und § 109 Abs. 3 Z 20 TKG 2003, BGBl I 70/2003 idF I 16/2020, zu einer Geld... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem hier angefochtenen Straferkenntnis des Fernmeldebüros (im Folgenden belangte Behörde) vom 13.08.2020 wird XXXX (im Folgenden erste beschwerdeführende Partei) als außenvertretungsbefugtes Organ der XXXX (im Folgenden zweite beschwerdeführende Partei) wegen Verwaltungsübertretungen gemäß § 107 Abs. 2 TKG 2003, BGBl I 70/2003 idF I 78/2018, iVm § 9 Abs. 1 VStG und § 109 Abs. 3 Z 20 TKG 2003, BGBl I 70/2003 idF I 16/2020, zu einer Geld... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.02.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 03.03.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen und in dessen Rahmen sie auch als Dolmetscherin fungierte. 2. Am 17.03.2020 brachte die Antragstellerin die gegenständliche Honorarnote betreffend ihre Teilnahme an der Verhandlung vom 03.03.2020, GZ. XXXX , im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde von Amts wegen für das Jahr 2019 gemäß § 7 Abs. 1 E-ControlG iVm § 48 ElWOG 2010 die Kosten, die Zielvorgaben und das Mengengerüst für das Elektrizitätswerk der Beschwerdeführerin fest. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde. Daraufhin erging eine Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde, mit welcher der angefochtene Bescheid abgeändert wurde. M... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 11.11.2020, Zl. 2178602-1/14E, sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 04.10.2017, Zl. XXXX , ab. In Spruchpunkt A) wurde der Beschwerde insofern stattgegeben, als die Rückkehrentscheidung für auf Dauer unzulässig erklärt und der Aufenthaltstitel „Aufenthaltstitel plus“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt wurde, und die Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 27.05.2020, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 16.07.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde und in deren Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. I.2. Mit 21.07.2020 langte der Gebührenantrag für Dolmetscher (mündliche Verhandlungen) in dem Verfahren zur XXXX via Postweg beim Bundesverwaltungsgericht ein. Entschädigung für Zeitversäumnis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 27.04.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.05.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen und in dessen Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. 2. Am 28.05.2020 langte im Wege des webERV nachstehende Honorarnote beim Bundesverwaltungsgericht ein: Honorarnote-Nr./Rechnungs-Nr. 31 vom 28.05.2020Datum der Verhandlung/Beweisaufnahme: 28.05.2020Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.01.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 18.02.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen und in dessen Rahmen sie auch als Dolmetscherin fungierte. 2. Am 25.02.2020 brachte die Antragstellerin die gegenständliche Honorarnote betreffend ihre Teilnahme an der Verhandlung vom 18.02.2020, GZ. XXXX , im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.12.2019, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.01.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen und in dessen Rahmen sie auch als Dolmetscherin fungierte. 2. Am 10.02.2020 brachte die Antragstellerin die gegenständliche Honorarnote betreffend ihre Teilnahme an der Verhandlung vom 29.01.2020, GZ. XXXX , im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführerin wurden mit dem angefochtenen Bescheid Direktzahlungen in Höhe von EUR 41.233,14 zuerkannt. Dabei wurden den Anträgen auf Übertragung von Zahlungsansprüchen nur teilweise mit der
Begründung: stattgegeben, dass eine Flächenübertragung zwischen Übergeber und Übernehmer nicht im beantragten Ausmaß nachgewiesen werden haben können. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde, in der im Bezug auf das Feldstück 73 geltend gemacht wurd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.09.2020 wurde der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.06.2017, Zl. XXXX , stattgegeben und dem Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Als Geburtsdatum wurde der XXXX festgestellt. 2. Mit Datum vom 06.10.2020, GZ W139 2162428-1/22E, wurde das mündlich verkündete Erkenntnis vom 17.09.2020 ... mehr lesen...
Begründung: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. Mit dem oben genannten Bescheid wurde die Wertigkeit des Arbeitsplatzes des Beschwerdeführers festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht mit Schreiben vom 14.09.2018 Beschwerde an das Budesverwaltungsgericht. Diese wurde dem Bundesverwaltungsgericht unter Anschluss des Bescheides und der bezughabenden Verwaltungsakten mit Schreiben vom 28.09.2018 zur Entscheidung vorgelegt. 2. Mit Schreiben vom 19.06.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem hier angefochtenen Bescheid des Vorstandes der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (im Folgenden belangte Behörde) werden von Amts wegen diverse Feststellungen zu den Kosten und dem Mengengerüst des Elektrizitätswerks der Stadtgemeinde XXXX für das Jahr 2020 getroffen. 2. Mit Schriftsatz vom 06.11.2019 erhob die beschwerdeführende Partei die hier zu erledigende Beschwerde gegen diesen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX .2020 setzte die Datenschutzbehörde das Verfahren über einen Antrag des Antragstellers auf Erledigung einer Beschwerde vom XXXX .2020 bis zur Entscheidung über das bei einem Bezirksgericht anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenschutzvertreters aus. Gegen diesen Bescheid brachte der Antragsteller am XXXX 2020 eine Beschwerde ein und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Bewilligung d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX 2020 setzte die Datenschutzbehörde das Verfahren über den Antrag des Antragstellers auf Wiederaufnahme eines Verfahrens bis zur Entscheidung über das bei einem Bezirksgericht anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenschutzvertreters aus. Gegen diesen Bescheid brachte der Antragsteller am XXXX .2020 eine Beschwerde ein und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrens... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX .2020 setzte die Datenschutzbehörde das Verfahren über die Beschwerdesache des Antragstellers bis zur Entscheidung über das bei einem Bezirksgericht anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenschutzvertreters aus. Gegen diesen Bescheid brachte der Antragsteller am XXXX .2020 eine Beschwerde ein und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Er beantragte darin ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX .2020 setzte die Datenschutzbehörde ein Verfahren über eine Beschwerde des Antragstellers sowie über einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bis zur Entscheidung über das bei einem Bezirksgericht anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenschutzvertreters aus. Gegen diesen Bescheid brachte der Antragsteller am XXXX .2020 eine Beschwerde ein und stellte gleichzeitig einen Antrag au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX .2020 setzte die Datenschutzbehörde ein Beschwerdeverfahren des Antragstellers bis zur Entscheidung über das bei einem Bezirksgericht anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenschutzvertreters aus. Gegen diesen Bescheid brachte der Antragsteller am XXXX .2020 eine Beschwerde ein und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Er beantragte darin Verfahrenshilfe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX 2020 setzte die Datenschutzbehörde das Verfahren über eine Beschwerde und einen Antrag des Antragstellers auf Wiederaufnahme eines Verfahrens bis zur Entscheidung über das bei einem Bezirksgericht anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenschutzvertreters aus. Gegen diesen Bescheid brachte der Antragsteller am XXXX .2020 eine Beschwerde ein und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Bewi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX .2020 setzte die Datenschutzbehörde das Verfahren über einen Antrag des Antragstellers auf Wiederaufnahme eines Verfahrens bis zur Entscheidung über das bei einem Bezirksgericht anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenschutzvertreters aus. Gegen diesen Bescheid brachte der Antragsteller am XXXX .2020 eine Beschwerde ein und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Bewilligung der Verfahre... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit mündlich verkündeten Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 18.02.2020, zu GZ: W250 2228366-2, wurde gemäß § 22a Abs. 3 BFA-VG iVm § 76 Abs. 2 Z 2 FPG hinsichtlich des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen. 2. Gegen dieses Erkenntnis wurde mit Schriftsatz vom 08.04.2020 außerordentliche Revision an den Verwalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 27.04.2020 bei der belangten Behörde eingelangten formularmäßigen Antrag begehrte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. 2. Am 04.05.2020 erging dazu eine Aufforderung der belangten Behörde an die Beschwerdeführerin zur Nachreichung näher bezeichneter Unterlagen binnen einer Frist von zwei Wochen. 3. Die Beschwerdeführerin übermittelte daraufhin keine weiteren Unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 16.04.2020 bei der belangten Behörde eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Am 16.04.2020 erging dazu eine Aufforderung der belangten Behörde an den Beschwerdeführer zur Nachreichung näher bezeichneter Unterlagen bis zum 20.05.2020. 3. Der Beschwerdeführer übermittelte daraufhin mit Ein... mehr lesen...