Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Aus Anlass einer anonymen Whistleblower-Meldung vom 08.05.2025, wonach das Unternehmen Q XXXX über keine „Gewerbeberechtigung für Finanzdienstleistungen“ und dessen Betreiber über keinerlei Ausbildung im Finanzbereich verfüge, jedoch „ XXXX E XXXX “ als eine stressfreie Anlagemöglichkeit bewerbe, bei der erfahrene Fachleute und fortschrittliche Technologie für das Kapital arbeiteten und das Portfolio optimi... mehr lesen...