Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist ein Unternehmen, dessen Gegenstand u.a. die Erstellung von e-procurement-Lösungen (u.a. Beratung, Softwareentwicklung) ist. Die Antragsgegnerin ist die zentrale Beschaffungsstelle für Aufträge im Bereich der B... mehr lesen...