Mit Schreiben vom 27. September 2005 (OZ 1) stellte die Antragstellerin das den Spruchpunkten I und II zu entnehmende Begehren. Zur Begründung: führte sie aus, dass der Auftraggeber ein offenes Verfahren im Unterschwellenbereich durchgeführt habe. Als einziges Zuschlagskriterium werde in den Vergabebestimmungen der Preis genannt. Die Angebotsfrist sei am 31. August 2005 zu Ende gegangen. Die Angebotsabgabe sollte nach den Ausschreibungsunterlagen ausschließlich auf elektronischem Weg erfolg... mehr lesen...
Norm: BVergG 2002 §22BVergG 2002 §98 Z8BVergG 2002 §174 Abs1 Z2 SigG §2 Z3E-Procurement-V §2 Z4 SigG § 2 gültig von 01.01.2008 bis 30.06.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 50/2016 SigG § 2 gültig von 30.12.2000 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2000 SigG § 2 gültig von 01.01.2000 bis 29.12.2000... mehr lesen...