I. Die Beschwerdeführerin bekämpft ein als Bescheid bezeichnetes und mit 10. September 2007 datiertes Schriftstück, das seinem Wortlaut nach der Landesregierung von Salzburg zuzurechnen ist. Darin wird die Versetzung der Beschwerdeführerin von der Sporthauptschule O. an die Hauptschule L. verfügt. In der dagegen erhobenen Beschwerde macht die Beschwerdeführerin eine Verletzung in ihrem Recht auf Unterbleiben einer amtswegigen Versetzung ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/12 Urkunden40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs2;AVG §56;AVG §58;B-VG Art20;SigG 1999 §2 Z1;
Rechtssatz: Für die Qualifikation eines Aktes als Bescheid kommt es nicht allein auf den äußeren Anschein an, sondern nach § 18 Abs. 2 AVG 1991 auch darauf, dass diese Erledigung durch einen für die Behörde handlungsbefugten Menschen genehmigt wird, und zwar grundsätzl... mehr lesen...
Index: 20/12 Urkunden40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18;AVG §56;AVG §58;SigG 1999 §2 Z1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fehlt einer Erledigung die Bescheidqualität, wenn die Urschrift - bzw. der betreffende "Referatsbogen" (vgl. die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I, § 18 AVG, E 22 wiedergegebene Rechtsprechung) - nicht mit der Unterschrift des Genehmi... mehr lesen...