Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch die Richterin Mag. Schönegger über den Antrag des A B, geb. am ****, auf Wiederaufnahme des Verfahrens des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark zu GZ: LVwG 49.31-2150/2016-7 gemäß § 32 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (im Folgenden VwGVG) den nachstehenden Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch die Richterin Mag. Schönegger über den Antrag des A B, geb. am ****, auf Wiederaufnahme des Verfahrens des Landesverwaltung... mehr lesen...