1.1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 1. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführerin sowie den beiden Miteigentümern, Herrn und Frau P, für eine näher bezeichnete Liegenschaft gemäß §§ 1, 9a und 9d Steiermärkisches Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabengesetz (NFWAG) 1980, LGBl. Nr. 54/1980, für das Jahr 2002 eine Ferienwohnungsabgabe in der Höhe von insgesamt EUR 121,13 (von 1. Jänner 2002 bis 31. März 2002 EUR 23,18 (jährlich EUR 94,--); von 1. April 2002 b... mehr lesen...
Index: L37306 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe SteiermarkL74006 Fremdenverkehr Tourismus Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: NFWAG Stmk 1980 §9a Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0071 E 18. März 1994 RS 3 Stammrechtssatz Unter "Beruf" ist jede Erwerbstätigkeit zu verstehen (Hinweis E 19.2.1992, 87/14/0088). ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Hall vom 6. September 1999 wurde dem Beschwerdeführer als Eigentümer einer im Gemeindegebiet gelegenen, näher bezeichneten Ferienwohnung, die nicht "den Hauptwohnsitz" bilde, "für das Jahr 1998" gemäß § 1 und § 9a bis § 9d des Steiermärkischen Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetzes (NFWAG), LGBl. Nr. 54/1980 idF LGBl. Nr. 73/1994, eine Nächtigungsabgabe für Ferienwohnungen in der Höhe von insgesamt S 1.300,-- vorgeschrieben. Geg... mehr lesen...
Index: L37306 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe SteiermarkL74006 Fremdenverkehr Tourismus Steiermark
Norm: NFWAG Stmk 1980 §9a Abs2;
Rechtssatz: Eine berufliche Nutzung einer Wohnung führt nur dann zur Abgabenfreiheit (weil keine Ferienwohnung vorliegt), wenn es sich um eine ausschließlich berufliche Nutzung handelt (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 22. Jänner 1993, Zl. 9... mehr lesen...