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L37306 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeNorm
NFWAG Stmk 1980 §9a Abs2;Rechtssatz
Eine berufliche Nutzung einer Wohnung führt nur dann zur Abgabenfreiheit (weil keine Ferienwohnung vorliegt), wenn es sich um eine ausschließlich berufliche Nutzung handelt (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 22. Jänner 1993, Zl. 91/17/0093, sowie vom 18. März 1994, Zl. 92/17/0071). An dieser Rechtsauffassung hat der Verwaltungsgerichtshof auch in dem Erkenntnis vom 26. Jänner 1996, Zl. 94/17/0319, festgehalten und neuerlich auf den Gesetzeswortlaut verwiesen ("... auch nur zeitweise für nicht berufliche Zwecke als Wohnstätte dient").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002170043.X01Im RIS seit
31.03.2006Zuletzt aktualisiert am
29.06.2009