RS Vwgh 2006/2/22 2002/17/0043

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Veröffentlicht am 22.02.2006
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Index

L37306 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Steiermark
L74006 Fremdenverkehr Tourismus Steiermark

Norm

NFWAG Stmk 1980 §9a Abs2;

Rechtssatz

Eine berufliche Nutzung einer Wohnung führt nur dann zur Abgabenfreiheit (weil keine Ferienwohnung vorliegt), wenn es sich um eine ausschließlich berufliche Nutzung handelt (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 22. Jänner 1993, Zl. 91/17/0093, sowie vom 18. März 1994, Zl. 92/17/0071). An dieser Rechtsauffassung hat der Verwaltungsgerichtshof auch in dem Erkenntnis vom 26. Jänner 1996, Zl. 94/17/0319, festgehalten und neuerlich auf den Gesetzeswortlaut verwiesen ("... auch nur zeitweise für nicht berufliche Zwecke als Wohnstätte dient").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002170043.X01

Im RIS seit

31.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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