Entscheidungen zu § 95 Abs. 2 WAG 2007

Unabhängige Verwaltungssenate

9 Dokumente

Entscheidungen 1-9 von 9

TE UVS Wien 2013/03/12 06/FM/40/4027/2012

Im angefochtenen Straferkenntnis vom 1.3.2012 wird dem Beschuldigten Folgendes zu Last gelegt: ?I. Sie sind seit 23.08.2008 geschäftsführender Direktor der W., eines Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift P.-ring in Wien. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl.52/1991, als zur Vertretung nach außen Berufener zu verantworten, dass die W. unterlassen hat, 1. vom 01.01.2010 bis 04.05.2010 zu gewährleisten, dass die mit der Compliance-Funktion be... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 12.03.2013

TE UVS Wien 2013/02/13 06/FM/46/2093/2012

Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: ?Sie sind seit 24.04.2008 verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs.2 VStG der S. Investment Services GmbH (in der Folge S.), einer konzessionierten Wertpapierfirma mit Sitz in Wien, R.-strasse. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz (VstG), BGBl. 1991/52 idgF, folgendes zu verantworten: I. Die S. Investment Services GmbH hat es jedenfalls seit 01.09.2009 bis 02.02.2011 unterlassen, bei der Erbringung v... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 13.02.2013

TE UVS Wien 2013/01/31 06/FM/46/12613/2011

Der Spruch: des gegen den Berufungswerber als Beschuldigten gerichteten Straferkenntnisses lautet: Sehr geehrter Herr A.! Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 24.11.2008 Vorstand der S. AG (vorm. W. AG, vorm. W. GmbH), einer bis 24.08.2009 konzessionierten Wertpapierfirma mit der Geschäftsanschrift Au.-straße in Sa.. In dieser Funktion haben Sie es gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafverfahrensgesetz (VStG), BGBl 52/1991 idgF, als nach auß... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 31.01.2013

TE UVS Wien 2013/01/30 06/FM/46/2136/2011

Der Spruch: des gegen den Berufungswerber als Beschuldigten gerichteten Straferkenntnisses lautet: ?Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 16.01.2008 Vorstand der S. AG (vorm. W. AG, vorm. W. GmbH), einer bis 24.08.2009 konzessionierten Wertpapierfirma mit der Geschäftsanschrift A.-straße in Sa.. In dieser Funktion haben Sie es gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafverfahrensgesetz (VStG), BGBl 52/1991 idgF, als nach außen vertretungsbefugtes ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 30.01.2013

TE UVS Wien 2012/12/10 06/FM/47/4630/2012

Das angefochtene Straferkenntnis richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: ?Sie sind seit 28.4.1998 Vorstand der O. AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift U.-lände in L.. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 VStG als zur Vertretung nach außen Berufener folgendes zu verantworten: I. Die O. AG hat zumindest seit in Kraft treten der Compliance-Richtlinien mit 01.10.2010 bis zum 13.01.2011 an ihrem Unternehme... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 10.12.2012

TE UVS Wien 2012/09/03 06/FM/29/538/2012

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt: ?I. Sie sind seit 01.02.2006 Geschäftsführer der G. GmbH, einer Wertpapierfirma gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 und 3 WAG und damit eines Rechtsträgers gemäß § 15 Abs. 1 WAG, mit der im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsanschrift La.-gasse, Wien und den Büroräumlichkeiten in der Kr.-straße, Wien. In dieser Funktion haben Sie gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl 1991/52 idgF, als nach außen vertretungsbefu... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 03.09.2012

TE UVS Wien 2011/09/06 06/FM/47/5670/2011

Das angefochtene Straferkenntnis richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: ?I. Sie waren von 23.04.2007 bis zumindest 26.01.2010 (Eröffnung des Konkurses über die D. GmbH) Geschäftsführer der D. GmbH (vorm. A.-GmbH), im Folgenden kurz : ?D.?, einer bis 21.12.2009 konzessionierten Wertpapierfirma mit der Geschäftsanschrift G. in Wien. In dieser Funktion haben Sie es gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafverfahrensgesetz (VStG), BGBl 52/1991 idgF, als n... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 06.09.2011

TE UVS Wien 2011/04/14 06/FM/47/11674/2010

Das angefochtene Straferkenntnis richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: ?Sie sind seit 01.10.2004 Vorstand der V.-Bank Wien AG (im Folgenden V. Wien), eines Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift P.-ngasse, in Wien. I. Sie haben in dieser Funktion als zur Vertretung der V.-Bank Wien AG nach außen Berufener gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. 52/1991 Folgendes zu verantworten: Die V. Wien hat zumindest vom 30. April 2008 ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 14.04.2011

TE UVS Wien 2010/12/30 06/FM/40/5225/2010

Das Straferkenntnis vom 10.5.2010 richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: ?Sie sind seit 24.08.1996 im Vorstand der H.-Bank AG mit der Geschäftsanschrift H.-Passage, Br.. In dieser Funktion als gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) zur Vertretung nach außen Berufener haben Sie zu verantworten, dass die H.-Bank AG Jedenfalls im Zeitraum 28.01.2009 bis 12.03.2009 auf der Website www.h.v.at in dem Menüpunkt über Wohnbauanleihen erreichbar... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 30.12.2010

Entscheidungen 1-9 von 9

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten