Entscheidungen zu § 94 Abs. 1 WAG 2007

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Uvs Bescheid 2012/3/12 06/FM/29/4251/2011

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt: „Sie haben als Vorstand der W. AG mit der Geschäftsanschrift Da.-straße, Pf. (vormals Sch., Pf.) (W.) und damit als zur Vertretung nach außen Verantwortlicher gemäß § 9 Abs 1 VStG folgendes zu verantworten: „Sie haben als Vorstand der W. AG mit der Geschäftsanschrift Da.-straße, Pf. (vormals Sch., Pf.) (W.) und damit als zur Vertretung nach außen Verantwortlicher gemäß Paragraph 9, Absatz eins, VStG fol... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 12.03.2012

TE Uvs Bescheid 2012/3/12 06/FM/29/4254/2011

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt: „Sie haben als Vorstand der W. AG mit der Geschäftsanschrift D.-straße, P. bei Wa. (vormals S., P.) (W.) und damit als zur Vertretung nach außen Verantwortlicher gemäß § 9 Abs. 1 VStG folgendes zu verantworten: „Sie haben als Vorstand der W. AG mit der Geschäftsanschrift D.-straße, P. bei Wa. (vormals S., P.) (W.) und damit als zur Vertretung nach außen Verantwortlicher gemäß Paragraph 9, Absatz eins, V... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 12.03.2012

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