Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") vom 26.07.2012 Zl. FMA-KL23 5146.100/0006-LAW/2011 wurde der Berufungswerber (nunmehr Beschwerdeführer; im Folgenden auch: "BF"), im entscheidungsrelevanten Zeitraum als gemäß § 9 Abs. 1 VStG verantwortliches Organ der mithaftenden Partei, der XXXX (bis 2012 XXXX ), zu folgenden Geldstrafen und im F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") vom 26.07.2012 Zl. FMA-KL23 5146.100/0005-LAW/2011 wurde der Berufungswerber (nunmehr Beschwerdeführer; im Folgenden auch: "BF"), im entscheidungsrelevanten Zeitraum als gemäß § 9 Abs. 1 VStG verantwortliches Organ der mithaftenden Partei, der XXXX (bis 2012 "XXXX"), zu folgenden Geldstrafen und im ... mehr lesen...