Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF1") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: römisch 40 , richtet sich gegen römisch 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF2") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: römisch 40 , richtet sich gegen römisch 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF3") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: römisch 40 , richtet sich gegen römisch 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung (im Folgenden auch: "RV") ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung (im Folgenden auch: "RV") ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der XXXX (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint], S. 2). 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der römisch 40 (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der XXXX (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint], S. 2). 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der römisch 40 (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der XXXX (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint], S. 2). 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der römisch 40 (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (in Folge auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung vom 21.02.2014 (ON 04) nach. 2. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (in Folge auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung vom 21.02.2014 (ON 04) nach. 2. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (in Folge auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung vom 21.02.2014 (ON 04) nach. 2. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 19.02.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W210 20006206-1, Herrn XXXX, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen im Original): Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 19.02.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W210 20006206-1, Herrn römisch 40 , als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 19.02.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W210 20006207-1, Herrn XXXX, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen im Original): Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 19.02.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W210 20006207-1, Herrn römisch 40 , als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom XXXX richtet sich gegen die Beschwerdeführerin zu W210 20006208-1, Frau XXXX, als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen im Original): Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 richtet sich gegen die Beschwerdeführerin zu W210 20006208-1, Frau römisch 40 , als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 17.05.2013 (Beschwerdeführer zu 1.) und am 21.05.2013 (Beschwerdeführer zu 2.), lautet: römisch eins.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 17.05... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 1.) 22.04.2013 bzw. 2.) 26.04.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten. Weiters wurde darin ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin zu römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 der Österreic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 25.03.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 1.) 22.04.2013 bzw. 2.) 26.04.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten. Weiters wurde darin ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin zu römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 25.03.2013 der Österreic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 1.) 22.04.2013 bzw. 2.) 26.04.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten. Weiters wurde darin ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin zu römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 der Österreic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 25.03.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 1.) 22.04.2013 bzw. 2.) 26.04.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten. Weiters wurde darin ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin zu römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 25.03.2013 der Österreic... mehr lesen...