Die Beschwerdeführer sind Vorstandsmitglieder der X AG. Mit erstinstanzlichen Bescheiden der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 16. Juli 2010 wurde ihnen jeweils zur Last gelegt (Anonymisierungen bei Zitaten jeweils durch den Verwaltungsgerichtshof): "Die FMA hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit ... Vorstand der X AG, eines Kreditinstituts mit der Geschäftsanschrift ... . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 VStG als zur Vertretung nach außen Berufener ... mehr lesen...
Index: 21/06 Wertpapierrecht
Norm: WAG 2007 §35 Abs2 Z2; WAG 2007 § 35 gültig von 01.11.2007 bis 02.01.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 107/2017 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/17/0487
2013/17/0486
2013/17/0489
2013/17/0488
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2013/17/0490 E 12. November 2015 ... mehr lesen...