Entscheidungen zu § 26 Abs. 1 WAG 2007

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2007/10/22 2007/17/0065

Am 30. März 2006 erging an den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Sie haben als Geschäftsführer der Z GmbH, einem konzessionierten Wertpapierdienstleistungsunternehmen, gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz ... zu verantworten, dass im Namen dieser Gesellschaft die F GmbH, ausgehend von ihren Geschäftsräumlichkeiten in ..., nachweislich zumindest vom 10. Februar 2004 bis 4. Mai 2004 die Verwaltung mehrerer Kundenportefeuille... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.2007

TE Vwgh Beschluss 2007/3/12 AW 2007/17/0009

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer des Vergehens nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 des Wertpapieraufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 753/1996 in der Fassung BGBl. I Nr. 97/2001, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Z. 19 lit. b des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2003, für schuldig erkannt und über ihn gemäß § 26 Abs. 1 des Wertpapieraufsichtsgesetzes eine Geldstrafe in der H... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.03.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/4 2001/17/0034

Mit Strafverfügung der Bundes-Wertpapieraufsicht vom 14. März 2000 wurde der Beschwerdeführerin zur Last gelegt, sie habe es zu verantworten, dass ein näher genannter Mitarbeiter im Namen eines näher genannten Unternehmens telefonische Werbung für eines der in § 1 Abs. 1 Z 7 lit. b bis f des Bankwesengesetzes - BWG, BGBl. Nr. 532/1993, genannten Instrumente und für Instrumente, Verträge und Veranlagungen gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 des Wertpapieraufsichtsgesetzes - WAG, BGBl. Nr. 753/1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.07.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/4 2001/17/0035

Mit Strafverfügung der Bundes-Wertpapieraufsicht vom 14. März 2000 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es zu verantworten, dass ein näher genannter Mitarbeiter im Namen eines näher genannten Unternehmens telefonische Werbung für eines der in § 1 Abs. 1 Z 7 lit. b bis f des Bankwesengesetzes - BWG, BGBl. Nr. 532/1993, genannten Instrumente und für Instrumente, Verträge und Veranlagungen gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 des Wertpapieraufsichtsgesetzes - WAG, BGBl. Nr. 753/1996... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.07.2001

RS Vwgh 2001/7/4 2001/17/0035

Index: 21/06 Wertpapierrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §9 Abs1;WAG 1997 §26 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/17/0034 E 4. Juli 2001 RS 2 Stammrechtssatz Kommt als Adressat der Strafnorm des § 26 Abs 1 WAG ein Unternehmen als juristische Person in Betracht, so treten nach § 9 Abs 1 VStG an dessen Stelle die zu ihrer Vertretung nach außen berufenen natürlichen Personen. Trifft diese Pe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.2001

RS VwGH Erkenntnis 2001/07/04 2001/17/0034

Rechtssatz: Kommt als Adressat der Strafnorm des § 26 Abs 1 WAG ein Unternehmen als juristische Person in Betracht, so treten nach § 9 Abs 1 VStG an dessen Stelle die zu ihrer Vertretung nach außen berufenen natürlichen Personen. Trifft diese Personen an der Nichteinhaltung der sanktionierten Pflicht der juristischen Person ein Verschulden, sind sie strafbar. Richtete sich solcherart auf Grund des § 9 Abs 1 VStG die Strafnorm des § 26 Abs 1 WAG an alle drei Vorstandsmitglieder der in Rede ... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 04.07.2001

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