Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde von Mag. XXXX , Beschwerdeführerin zu W210 2128928-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 18.05.2016, dessen
Spruch: lautet: 1. Die vorliegende Beschwerde von Mag. römisch 40 , Beschwerdeführerin zu W210 2128928-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 18.05.2016, dessen
Spruch: lautet: "Sehr geehrte Frau Mag. XXXX ! "Sehr geehrte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde von XXXX., Beschwerdeführer zu W210 2128931-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 18.05.2016, dessen
Spruch: lautet: 1. Die vorliegende Beschwerde von römisch 40 ., Beschwerdeführer zu W210 2128931-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 18.05.2016, dessen
Spruch: lautet: "Sehr geehrter Herr Fellner! I. Sie sind seit 01.10.2005 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde von XXXX, Beschwerdeführer zu W210 2128933-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 18.05.2016, dessen
Spruch: lautet: 1. Die vorliegende Beschwerde von römisch 40 , Beschwerdeführer zu W210 2128933-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 18.05.2016, dessen
Spruch: lautet: "Sehr geehrter Herr Mag. Woldan! I. Sie waren von 01.10.200... mehr lesen...