Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt die Feststellung, der Beklagte hafte für den Schaden, der ihr aus der fehlerhaften Beratung in Zusammenhang mit dem Abschluss zweier Vermögensmanagementverträge für den AMV- (später AMIS-)Generationsplan und den AMV- (später AMIS-) Global-Powerplan entstehe. Das Erstgericht wies die Klage ab. Dabei ging es im Wesentlichen von folgenden Feststellungen aus: Die Klägerin hatte bisher lediglich in Lebensversicherungen oder sichere Sparformen ... mehr lesen...
                    
                    Norm:        ABGB §1313a IIIfWAG §19 Abs2a                               
Rechtssatz:          Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen haftet gemäß § 1313a ABGB für das Verhalten von Personen, derer es sich bei der Erbringung der Wertpapierdienstleistungen bediente. Ein Anlageberater ist grundsätzlich als Erfüllungsgehilfe seinem Geschäftsherrn zuzurechnen.                     Entscheidungstexte                                  6 Ob 249/07x       Entscheidungstext  OGH  21.02.2008  6 Ob 24...                    mehr lesen...