Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt die Feststellung, der Beklagte hafte für den Schaden, der ihr aus der fehlerhaften Beratung in Zusammenhang mit dem Abschluss zweier Vermögensmanagementverträge für den AMV- (später AMIS-)Generationsplan und den AMV- (später AMIS-) Global-Powerplan entstehe. Das Erstgericht wies die Klage ab. Dabei ging es im Wesentlichen von folgenden Feststellungen aus: Die Klägerin hatte bisher lediglich in Lebensversicherungen oder sichere Sparformen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1313a IIIf WAG §19 Abs2a ABGB § 1313a heute ABGB § 1313a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 WAG Art. 1 § 19 gültig von 15.07.2004 bis 31.10.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 60/2007 WAG Art... mehr lesen...