Entscheidungen zu § 15 Abs. 1 WAG 2007

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2008/3/10 10Ob11/07a

Entscheidungsgründe: Der 1943 geborene Kläger besuchte acht Jahre die Volksschule, arbeitete bis zum 25. Lebensjahr als Landarbeiter und war anschließend sieben Jahre als Versicherungsvertreter tätig. Danach nahm er die Stelle eines Gemeindesekretärs in einer kleinen Gemeinde an, die er bis zu seiner Pensionierung am 1. 1. 2004 innehatte. Sein monatliches Nettogehalt als Gemeindesekretär betrug zunächst 5.000 S und zuletzt 1.700 EUR. Aus seiner fortgeführten Versicherungsvertretertä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.03.2008

TE OGH 2006/5/30 3Ob289/05d

Entscheidungsgründe: Der Erstkläger - die Zweitklägerin ist seine Ehegattin - war von 1963 bis 1983 bei einer Bank im kommerziellen Sekretariat, zuständig für Export- und Auslandskredite sowie für Großkundenfinanzierungen, tätig, ab 1981 Leiter dieser Abteilung und von 1983 bis zu seiner Pensionierung als Geschäftsführer der G***** Vertriebs GmbH für deren Finanzen zuständig. Anlässlich seiner Pensionierung erhielt der Erstkläger eine Abfertigung von rund 5,5 Mio. S und eine Abfert... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.05.2006

RS OGH 2006/5/30 3Ob289/05d, 10Ob11/07a, 3Ob241/11d, 10Ob9/12i, 8Ob104/12w, 4Ob186/13a

Norm: ABGB §1311 IIaWAG §15 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 15 Abs 1 WAG schafft eine auf den allgemeinen Schadenersatzregelungen des ABGB und HGB aufbauende, abgeschlossene Haftungsnorm, welche - außer bei einer Verletzung des § 14 Z 2 und Z 3 WAG - keine Anknüpfung als Schutzgesetz zulässt, aber eine gesetzliche Konkretisierung vorvertraglicher und auch nebenvertraglicher Verpflichtungen enthält. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.2006

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