Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine nach § 29 KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Klägerin, eine nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach Paragraphen 28, Absatz eins und 28 a KSchG geltend. Die Beklagte betreibt ein Kreditunternehmen im Sinn des Bankwesengesetzes. Sie ist Unternehmerin im Sinn des § 1 KSchG und tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in geschäft... mehr lesen...
Norm: WAG §12 Abs3 WAG Art. 1 § 12 gültig von 01.10.2004 bis 31.10.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 60/2007 WAG Art. 1 § 12 gültig von 01.09.2003 bis 30.09.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 80/2003 WAG Art. 1 § 12 gültig von 01.04.2002 bis 31.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2001 ... mehr lesen...