Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit dem im
Spruch: zitierten Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB oder belangte Behörde) wurde festgestellt, dass Herrn XXXX (im Folgenden: BF) eine Gesamtpension iHv monatlich brutto EUR 4.614,52 gebühre. Diese ergebe sich aus einem Ruhegenuss von EUR 2.639,17, einem Erhöhungsbetrag nach § 90a PG 1965 von EUR 949,76, einer Nebengebührenzulage von... mehr lesen...