Der Spruch: des an den Berufungswerber, Herrn Rudolf B., als Beschuldigten gerichteten Straferkenntnisses lautet: „Sie sind seit 01.01.1994 Mitglied des Vorstands der V. AG mit Sitz in Wien, E-Gasse. Sie haben in dieser Funktion als zur Vertretung nach außen Berufener gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) folgendes zu verantworten: „Sie sind seit 01.01.1994 Mitglied des Vorstands der römisch fünf. AG mit Sitz in Wien, E-Gasse. Sie haben in dieser Funktion als zur Vertretung n... mehr lesen...
Der Spruch: des an den Berufungswerber, Herrn Mag. Georg Viktor D., als Beschuldigten gerichteten Straferkenntnisses lautet: „Sie sind seit 16.06.2010 Mitglied des Vorstands der V. AG mit Sitz in Wien, E.-Gasse. Sie haben in dieser Funktion als zur Vertretung nach außen Berufener gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) folgendes zu verantworten: „Sie sind seit 16.06.2010 Mitglied des Vorstands der römisch fünf. AG mit Sitz in Wien, E.-Gasse. Sie haben in dieser Funktion als zur... mehr lesen...