Entscheidungen zu § 12 PartG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2020/9/15 W249 2230241-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS; im Folgenden: „belangte Behörde“) wurde im bekämpften Straferkenntnis wie folgt ausgesprochen: „I. 1. XXXX hat es als für die Einhaltung der verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen des Parteiengesetzes 2012 durch die ‚ XXXX ‘ bestellte verantwortliche Beauftragte gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2018, in der Schuld... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.09.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/9/15 W249 2230598-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS; im Folgenden: „belangte Behörde“) wurde im bekämpften Straferkenntnis wie folgt ausgesprochen: „I. 1. XXXX hat es als für die Einhaltung der verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen des Parteiengesetzes 2012 durch die ‚ XXXX ‘ bestellte verantwortliche Beauftragte gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2018, in der Schuld... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.09.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/9/9 W271 2230242-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Wahlkampf zur Nationalratswahl XXXX wurde in verschiedenen Medien darüber berichtet, dass der Verein „ XXXX “ (im Folgenden kurz: „ XXXX “) angeblich unzulässige Spenden in einem EUR 7.500,00 übersteigenden Betrag an die Erstbeschwerdeführerin geleistet habe. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS; im Folgenden: „belangte Behörde“) leitete daraufhin ein Verwaltungsstrafverfahren ein und ersuchte mit Schreiben vom XXXX die Erstb... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.09.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/9/9 W271 2230670-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Wahlkampf zur Nationalratswahl XXXX wurde in verschiedenen Medien darüber berichtet, dass der Verein „ XXXX “ (im Folgenden kurz: „ XXXX “) angeblich unzulässige Spenden in einem EUR 7.500,00 übersteigenden Betrag an die Erstbeschwerdeführerin geleistet habe. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS; im Folgenden: „belangte Behörde“) leitete daraufhin ein Verwaltungsstrafverfahren ein und ersuchte mit Schreiben vom XXXX die Erstb... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.09.2020

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