Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Zahlung eines Betrages von 20.088,40 S samt Anhang und brachte zur
Begründung: ihres Begehrens vor: Sie habe der Beklagten einen Transporter VW 295 Diesel vermietet. Dieses Kraftfahrzeug sei ihr von der Beklagten mit beschädigtem Kofferaufbau zurückgestellt worden. Zur Behebung des Schadens habe sie den Klagebetrag aufwenden müssen. Nach den übernahme- und Geschäftsbedingungen, die dem zwischen den Streitteilen abgesc... mehr lesen...
Norm: ABGB §864a ABGB §914 IHGB §364 B VVG §6 Abs3 A ABGB § 864a heute ABGB § 864a gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert du... mehr lesen...