Entscheidungen zu § 9 Abs. 5 SchUG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1990/7/11 1Ob14/90

Begründung: Der Beklagte verletzte am 24. November 1977 als Religionslehrer während des Religionsunterrichtes an der öffentlichen Hauptschule Bludenz den damals 12-jährigen Kläger durch eine unvorsichtige Bewegung mit einem Kugelschreiber am rechten Auge; er wurde deshalb mit Strafverfügung des Bezirksgerichtes Bludenz vom 2. März 1978, AZ U 290/78, wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 4 erster Deliktsfall StGB rechtskräftig verurteilt. Mit rec... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.07.1990

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