Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Stadtschulrat für Wien (seit 1. Jänner 2019 Bildungsdirektor für Wien) die Widersprüche der Beschwerdeführerin gegen die Entscheidung über die Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe und die Verlängerung der Höchstdauer des Schulbesuches ab. Dieser Bescheid wurde der Beschwerdeführerin am 11. Dezember 2018 zugestellt. 2. Die dagegen erhobene Beschwerd... mehr lesen...