Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Am 11. Mai 2016 trat der eigenberechtigte Beschwerdeführer im Rahmen der Reifeprüfung zur Klausurarbeit im Prüfungsgebiet "Englisch" an; dabei wurde ihm durch die Aufsicht führende Lehrerin ein "Zettel abgenommen". 2. Am 13. Mai 2016 teilte die Schulleitung dem Beschwerdeführer mit, dass seine Klausurprüfung aus Englisch wegen der Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels ("Sc... mehr lesen...