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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2022/2023 das Bundes-Oberstufenrealgymnasium XXXX in Linz. Mit Entscheidung der Prüfungskommission vom 12.10.2023 wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin die abschließende Prüfung (Reifeprüfung) nicht bestanden habe, da sie von der Prüfungskommission im Prüfungsgebiet „Mathematik (schriftlich)“ mit „Nicht genügend“ beurteilt worden se... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2022/2023 das Bundesrealgymnasium XXXX in Linz. Mit Entscheidung der Prüfungskommission vom 21.06.2023 wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin die abschließende Prüfung (Reifeprüfung) nicht bestanden habe, da sie von der Prüfungskommission im Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ mit „Nicht genügend“, im Prüfungsgebiet „Mathema... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2022/2023 das Bundesgymnasium und wirtschaftskundliche Bundesrealgymnasium XXXX in Linz. Mit Entscheidung der Prüfungskommission vom 16.06.2023 wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin die abschließende Prüfung (Reifeprüfung) nicht bestanden habe, da sie von der Prüfungskommission im Prüfungsgebiet „Mathematik (schriftlich)“ mit „Nicht... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 27.08.2020 einen Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU). Als Nachweis der allgemeinen Universitätsreife wurde ein beglaubigtes „New Zealand Certificate of Steiner Education“ (NZCSE, ausgestellt am 30.06.2018) vorgelegt. 2. Mit Bescheid des Rektorates der Wirtschaftsunivers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Lehrer der Verwendungsgruppe L1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die XXXX. Der Beschwerdeführer steht als Lehrer der Verwendungsgruppe L1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die römisch 40 . Mit Schreiben vom 04.03.2016 übermittelte er ein Abrechnungsformular vom 06.08.2015 betreffen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Entscheidung vom 15.06.2016 endschied die Prüfungskommission an der XXXX, dass der Beschwerdeführer die abschließende Prüfung (Reife- und Diplomprüfung) nicht bestanden habe. Begründend wurde ausgeführt, er sei von der Prüfungskommission im Prüfungsgebiet Diplomarbeit mit "Nicht genügend" beurteilt worden. 1. Mit Entscheidung vom 15.06.2016 endschied die Prüfungskommission an der römisch 40 , dass der ... mehr lesen...