Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Erstbeschwerdeführerin zeigte am 02.09.2021 die Teilnahme der Zweitbeschwerdeführerin am Unterricht auf der 1. Schulstufe an einer (näher benannten) Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (im Folgenden: gegenständliche Schule) im Schuljahr 2021/2022 an. Der Anzeige wurde eine Schulreifebestätigung vom 15.01.2021 beigelegt, aus der hervorgeht, dass die Zweitbeschwerdeführerin die Unterrichtssprache nicht soweit beherrscht, dass sie ... mehr lesen...