Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Zweitbeschwerdeführerin erfüllte ihre allgemeine Schulpflicht im Schuljahr 2021/22 durch die Teilnahme an häuslichem Unterricht. Zur am Ende des Unterrichtsjahres vorgesehenen Externistenprüfung trat die Zweitbeschwerdeführerin binnen der dafür vorgesehenen Frist nicht an. 2. Mit zwei Bescheiden der Bildungsdirektion für Niederösterreich (im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.08.2022 wurde zum einen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26.04.2016, Zahl: 100.040/0133-kanz1/2016, wies der Stadtschulrat für Wien den Widerspruch des Schülers XXXX , vertreten durch den Erziehungsberechtigten XXXX , gegen die Entscheidung der Schulkonferenz der Schule Volksschule 1020 Wien, XXXX vom 15.04.2016 betreffend den Wechsel der Schulstufe in der Grundstufe I der Volksschule während des Schuljahres 2015/2016 ab. 100.040/0133-k... mehr lesen...