Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die mj. Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2018/19 die vierte Klasse (4d Klasse, achte Schulstufe) des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums XXXX (im Folgenden: Schule). 2. Am 27.06.2019 entschied die Klassenkonferenz, dass die Beschwerdeführerin, die in den Pflichtgegenständen "Mathematik" und "Physik" die Note "Nicht genügend" erhalten habe, die Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen habe und zum Aufsteigen in die nächst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2018/2019 den Jahrgang 4B der Bundesbildungsanstalt für Elementarpädagogik, XXXX . 2. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 28.06.2019 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 25 SchUG zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei. In der
Begründung: wird ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin im Pflichtgegenstand Angewandte Mathematik (kurz: Mathematik) mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Klassenkonferenz der Klasse 6ka am Bundesgymnasium XXXX traf am 04.07.2018 die Entscheidung, dass die Beschwerdeführerin zum Aufsteigen nicht berechtigt ist, weil sie im Pflichtgegenstand Mathematik mit "Nicht genügend" beurteilt worden sei und die Voraussetzungen nach § 25 Abs. 2 lit. c SchUG nicht gegeben seien. 1. Die Klassenkonferenz der Klasse 6ka am Bundesgymnasium römisch 40 traf am 04.07.2018 ... mehr lesen...