Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Entscheidung der Reifeprüfungskommission am BG, BRG und BORG, Gymnasiumstraße 1, 5600 Sankt Johann im Pongau (Schule) vom 12.06.2018, wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer die abschließende Prüfung (Reifeprüfung) nicht bestanden habe, da er im Prüfungsgebiet "Vorwissenschaftliche Arbeit" (VWA) nicht beurteilt worden sei. 2. Mit Schreiben vom 15.06.2018 erhob der Beschwerdeführer dagegen rechtz... mehr lesen...